2012

What do you want from Life?

Die Regierung hat keine Wahl mehr!

Man mag es kaum glauben, heute hat das Bundesverfassungsgericht unserer Regierung das komplette Wahlrecht um die Ohren gehauen und mir nichts, dir nichts kassiert.

Das ist ein Affront gegenüber einer gewählten Regierung, wie es ihn bisher in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben hat. Und das mit Recht! Allerdings ist es leider nicht das erste Mal, dass das oberste Gericht dieser schwarzgelben Koalition in den Arm fällt und deren zuweilen etwas seltsam anmutende Ansichten zur Verfassungsmäßigkeit des ein oder anderen Gesetzes aufdeckt. Warum hat es eigentlich für eine Regierung, die immerhin ein wichtiges Verfassungsorgan ist, keine Konsequenzen, wenn ihr permanent bescheinigt wird, dass es mit der Verfassungstreue ihrer Vorhaben viel zu oft nicht weit her ist?

Zurück zum aktuellen Urteil. Schon vor Jahren hatten die Richter die Verfassungsmäßigkeit des Wahlrechts verneint und unserer Regierung drei Jahre Zeit gegeben, das zu ändern und es ist nichts passiert seither. Bis jetzt. Aber damit ist nun Schluss, es besteht sogar die Möglichkeit, dass das Gericht selber legislativ tätig wird und ein Wahlrecht erstellt, das angewandt werden muss. Eine Blamage ohnegleichen, auch wenn sich die betroffenen Koalitionäre dieses Urteil auf bekannte Art und Weise schönreden und bemerken, eigentlich habe das Gericht ja nur in ihrem Sinne entschieden. Warum haben sie dann nichts getan, um dieses Urteil zu vermeiden?
Fakt ist, jetzt höchstrichterlich festgehalten, unser praktiziertes System der Überhangmandate aufgrund des Stimmensplittings, von dem ausgerechnet die FDP massiv profitierte, hat ausgedient und ein verfassungskonformer Ersatz wird die FDP vermutlich den Rest geben in Sachen Wiedereinzug in den nächsten Bundestag.
Jetzt die Frage, wie geht es weiter? Was ist verfassungskomform, spiegelt also den Wählerwillen tatsächlich wider? Der maßlose Einsatz von Überhangmandaten, also zusätzliche Sitze im Parlament für Abgeordnete, die direkt gewählt wurden in ihrem Wahlkreis, obwohl ihre Partei verhältnismäßig weniger Stimmen als Sitze bekam, hat nach der Bundestagswahl 2009 die CDU jubeln lassen. Mehr als 20 Überhangmandate. Der Jubel über eine satte, regierungsfähige Mehrheit ist das eine, aber ein System, das mit der Erststimme, also die für den Abgeordneten im Wahlkreis, eben diesen in den Bundestag schickt und gleichzeitig mit der Zweitstimme, eine andere Partei wählen lässt, die dadurch über das Verhältnis der Stimmen zueinander ihre Abgeordneten bestimmt, wird durch das derzeitige Verfahren undemokratisch. Gerade die FDP hat massiv von “geborgten” Zweitstimmen ihres damaligen Wunschkoalitionspartners profitiert. Selbst chancenlos direkt an Mandate zu kommen, hat sie Zweitstimmen von der CDU, deren Mandate durch eine große Menge an Erststimmen gesichert waren, erhalten.
Das hört sich zunächst nicht problematisch an, aber durch eben jene Überhangmandate haben beide Parteien unverhältnismäßig profitiert, weil die Anzahl der Abgeordneten auf ein Allzeithoch gestiegen ist.
Zur Lösung geeignet scheint mir persönlich ein System mit einer Stimme, die sowohl auf einen Wahlkreiskandidaten und auf seine Partei zeigt. Damit geht eine Stimme an den CDU Kandidaten, auch wenn er nicht in seinem Wahlkreis siegt, trotzdem an seine Partei und spiegelt das Verhältnis der Stimmenverteilung exakt wider, ohne dass es zu den jetzt bemängelten Verwerfungen kommt. Die “Wirksamkeit” der eigenen Stimme für den Wähler bleibt erhalten, denn er erzielt mindestens einen Treffer, wenn er den Kandidaten, der den Wahlkreis gewinnt wählt, sogar zwei. Also genau wie heute auch.
Und wer dann immer noch FDP wählen möchte, kann es in dem Bewußtsein tun, dass wenigstens eine Stimme ankommt.