Die Veschwoerung findet nicht statt!

Am Freitag vergangener Woche wurde in Deutschland ein Tabu gebrochen. Das Verfassungsgericht hat in großer Besetzung unter gewissen Umständen den Einsatz der Bundeswehr in Inland erlaubt. Seither wirbelt es mächtig und die Spanne der Kommentare reicht von der Vorstellung des prominenten Piraten Bruno Kramm, demnächst könnten Demonstranten mit Panzern konfrontiert werden, über die Kritik von Heribert Prantl, das Verfassungsgericht habe die Verfassung geändert, ohne dazu legitimiert zu sein und die Anmerkungen des geschätzten Heinz Sauren in seinem Blog bei facebook, bis hin zur obligatorischen Zerstrittenheit darüber in der Koalition, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. 

Das Verfassungsgericht selber hat es sich nicht leicht gemacht mit diesem Urteil, Richter Reinhard Gaier gab ein abweichendes Sondervotum ab. Das Grundsatzurteil von 2006 zu einem möglichen Abschuß entführter Flugzeuge durch die Luftwaffe bleibt unberührt und es wurde ausdrücklich untersagt, mit Soldaten gegen eine Demonstration vorzugehen. Gerade im Falle eines entführten Flugzeugs möchte ich persönlich nicht vor der Wahl stehen, denn hier besteht der Konflikt darin, dass ein Staat nicht nur Verpflichtungen Einzelnen gegenüber hat, sondern genauso auch gegenüber der Mehrheit der Bevölkerung. Diese Entscheidung hat in der Geschichte der Bundesrepublik Helmut Schmidt im “deutschen Herbst” treffen müssen und im Fall des entführten Hanns Martin Schleyer das Wohl des Einzelnen gegenüber der Gesamtheit zurückgestellt. 

Zurück zur aktuellen Diskussion. Für mich als ausgewiesenen Ignoranten jedweder Verschwörungstheorie gegenüber, manifestiert sich in den Reaktionen auf dieses Urteil in erster Linie der nach wie vor vollkommen verkrampfte Umgang der öffentlichen oder zumindest veröffentlichten Meinung in diesem Land mit dem Thema Militär allgemein und Bundeswehr im besonderen. Ein Punkt, der unsere relativ junge Demokratie z.B. von den älteren in unserer Nachbarschaft unterscheidet. Das in der jungen BRD aus der Erfahrung des preussischen und deutschen Militarismus heraus u.a. von den Grafen Baudissin und Kielmannsegg entwickelte Konzept des “Staatsbürgers in Uniform” ist anscheinend nicht wirklich in der Gesellschaft angekommen. Die Abkehr von dieser Direktive zeigt sich in der Umwandlung der Wehrpflichtigenarmee in eine Freiwilligenarmee (=Berufsarmee) im vergangenen Jahr, die sang- und klanglos über die Bühne ging und gerade auf der Seite derjenigen, die jetzt gegen das Urteil protestieren, anscheinend nicht in ihrer tatsächlichen Tragweite erfasst wurde. Genau diese Umwandlung halte ich persönlich für eine wesentlich größere Gefahr für unser Gemeinwesen, als eine diffuse Angst vor Panzern vor dem Reichstag. Wenn wirklich etwas an den Verschwörungstheorien dran sein sollte, ist es deutlich einfacher eine unpolitische Freiwilligenarmee, die in Weimar mit “Staat im Saate” beschrieben wurde, gegen das eigene Volk einzusetzen, als eine Truppe von Wehrpflichtigen, mit politischem Bewusstsein und entsprechender Bildung. Extrembeispiel ist eine Milizarmee, wie sie bspw. in der Schweiz existiert, in der die Armee selbstverständlicher Teil der Gesellschaft ist ohne dass diese Gesellschaft negativ militarisiert wurde.
Wer allerdings in Soldaten grundsätzlich Kriminelle und Mörder sieht, den wird dieser Unterschied nicht interessieren. 
Andererseits, ich glaube wie gesagt nicht an Verschwörungstheorien. Aber ich sehe, dass eine Freiwilligenarmee in diversen Ländern gut funktioniert, ohne dass gleich der Staat in eine Diktatur umgewandelt wird. Auch oder gerade im Falle der Terrorabwehr sollte sich derjenige mit der Situation auseinandersetzen, der dazu am besten geeignet und ausgerüstet ist. In Großbritannien z.B. kann es durchaus passieren, dass sich im Extremfall der SAS auch im Inland in eine Geiselnahme einmischt, ohne dass es gleich zur Vermutung kommt, das Land mutiere zu einer Militärdiktatur. Vermutlich hatten die deutschen Richter eine ähnliche Situation vor Augen, als sie ihr Urteil sprachen. Es geht nicht um Großeinsätze, sondern punktuelle Unterstützung, wo Polizei oder Bundespolizei nicht helfen können, weil es ihnen an Ausbildung und Material mangelt. In Fakt, ein “Job” für Spezialkräfte wie KSK, Fallschirmjäger oder Kampfschwimmer. Ein Fall, der mir immer wieder den Irrsinn der aktuellen (Rechts-)Lage vor Augen führt, ist das Theater, dass veranstaltet wurde, als 2009 die GSG 9, eine Polizeieinheit (!), die vor Somalia gekaperte deutsche Hansa Stavanger befreien sollte. Die Misson sollte von einem amphibschen Träger der US-Flotte aus starten und stand von Anfang an unter eifersüchtiger Beobachtung und Kompetenzgerangel zwischen Innen- und Verteidigungsministerium. Das ganze wurde dann komplett abgeblasen, u.a. wohl auch weil die Amerikaner das deutsche Theater leid waren. Die Geiseln kamen erst Monate später nach hoher Lösegeldzahlung frei. Da frage ich mich als unbedarfter Beobachter, warum muss das von einer Polizeitruppe, die sich nicht einmal aus eigener Kraft im Zielgebiet bewegen kann, durchgeführt werden und nicht von der Marine, die z.B. Kampfschwimmer mit einem UBoot heranbringen kann. Der Grund ist, Schiffe unter deutscher Flagge gelten als Inland und daher darf die Bundeswehr nicht eingesetzt werden. Man sollte mal die entführten Besatzungsmitglieder des Schiffes fragen, wie sie zu dieser Regelung stehen. Immerhin wurde dadurch ihre Qual deutlich verlängert.

Einige Argumente der Gegner der aktuellen Entscheidung sehe auch ich durchaus begründet. Der wesentliche Punkt ist, es bleibt ein Spielraum, ein Spielraum, der entweder durch die Praxis oder durch weitere Entscheidungen konkretisiert werden muss. Ob es dazu einer expliziten Änderung des Grundgesetzes bedarf, kann und möchte ich nicht beurteilen. Vermutlich aber, da hänge ich mich jetzt einmal aus dem Fenster, sind die Aufklärungsflüge der Luftwaffe während der Demonstrationen beim Gipfel in Heiligendamm 2007 auch nach der neuen Lage illegal.
Allerdings und da widerspreche ich Kramm sehr vehement, eine Position, die sich aus Halbwissen und Mythen speist, ist nicht hilfreich in der Diskussion. Seine mit einigen Schlagwörtern belegte Begründung, die eindeutige Trennung der Einsatzbereiche innen und aussen resultierte aus den Erfahrungen im Dritten Reich, kann ich so nicht stehen lassen. So war für den Terror im Reich während der Herrschaft der NSDAP eben nicht die Wehrmacht, also die Armee, verantwortlich, sondern Polizei, Inlandsgeheimdienst (Gestapo) und die Terrortruppen SA und SS, die beide vollkommen unabhängig von der Wehrmacht operierten und aufgestellt waren und von ihr zumindest in Bezug auf die Waffen SS als Konkurrenz angesehen wurde. Hier treffen wir interessanterweise auf den erwähnten Gegensatz von Freiwilligen (Waffen SS, zumindest bis 1943) und Wehrpflichtigen aus dem Volk (Wehrmacht). Auch die große Demütigung der Wehrmacht durch die politische Führung nach dem gescheiterten Attentat der Gruppe um den Grafen Stauffenberg am 20. Juli 1944 mit Standgerichten und Schauprozessen vor dem sogenannten “Volksgerichtshof” fand nicht innerhalb der Wehrmacht statt. Es war vor allem die Gestapo, die hier gegen die eigene Armee wütete und alle echten und vermeintliche Feinde des deutschen Terrorregimes gnadenlos verfolgte.

Ein Resultat, man kann sagen, eine Lehre aus dieser Vermischung von Polizei und Geheimdienst, ist die heutige wichtige und richtige Trennung dieser beiden. Wenn sich daran etwas ändern sollte, halte ich das für wirklich bedenklich.

Ein weiteres Beispiel, eigentlich das klassische Beispiel in Deutschland schlechthin, wo dieses bedingungsloses Verbot des Einsatzes der Bundeswehr im Inland eine Katastrophe produziert hat, ist München 1972. Die Geiselnahme des israelischen Olympiateams endete im Blutbad auf dem Flugfeld von Fürstenfeldbruck, weil die beteiligten Polizeieinheiten weder ausgebildet, noch für diese Fälle ausgerüstet waren. Allein die Bundeswehr hätte über die notwendigen Kräfte verfügt, die Geiselnahme wie politisch geplant zu beenden. Ironie des Schicksals ist, dass der an den Ereignissen direkt beteiligte Adjutant des damaligen Bundesinnenminister Genscher Ulrich Wegener hieß. Danach wurde von ihm eine Spezialtruppe beim Bundesgrenzschutz gegründet, dieselbe GSG 9, die 1977 in Mogadischu die entführte Landshut befreite und wie erwähnt 2009 vor der Küste desselben Landes so schmählich abziehen musste.

Das Fazit für mich, derzeit sehe ich das Thema wachsam, aber eher entspannt; möchte mich dieser Meinung weitgehend anschliessen. Wichtig ist, die Entwicklung bewusst zu verfolgen und auch mal die Scheuklappen abzunehmen.