Leistung muss sich wieder lohnen!
Dieser alte CDU-Slogan aus der Zeit von Helmut Kohl ist aktuell wie nie. Wieder einmal. Diesmal sieht sich die aufrechte, ehrliche, immer eifrig bemühte, aber dabei darbende deutsche (Groß-)Verlagswelt in ihren Grundfesten bedroht und fordert daher den Schutz von Leistung. Eigentlich auch nicht einmal ihrer eigenen, sondern der der Autoren, die für sie schreiben, aber wir wollen ja nicht kleinlich sein und ihnen vorwerfen, dass sie dabei evtl. irgendetwas verwechseln. Außerdem soll diese Leistung auch nicht wirklich geschützt werden, denn wäre sie ja nur sicher und nicht verwertbar, verwertbar meint hier in klingende Münze umzusetzen. Denn darum genau geht es. Die großen Printverlage möchten ihr Geschäftsmodell aus dem 19. Jahrhundert in unsere Internetwelt ‘rüberretten. Unumstößlich, per Gesetz.
Schuld an der vermeintlichen Misere der Verlage ist natürlich wieder einmal das Internet im allgemeinen, die (vermeintliche) vermaledeite Umsonstkultur dort im besonderen und Google sowieso. Also wurde über drei Jahre unter Einsatz aller möglichen Mittel, gerne auch in den eigenen Publikationen, etwas dagegen unternommen. Vielleicht waren Friede Springer und Liz Mohn bei Frau Merkel zum Tee, vielleicht war es ein “family business” zwischen den Brüdern von Klaeden (der eine, Eckhard, Staatsminister im Kanzleramt, der andere, Dietrich, beim Springer Verlag zuständig für Regierungsbeziehungen) oder vielleicht gab es auch “nur” den Hinweis auf die Notwendigkeit printmedialer Unterstützung der Regierungsparteien im kommenden Wahlkampf (anders ausgedrückt die Drohung mit Liebesentzug, man denke an die ehrenwerten Herren zu Guttenberg und Wulff, die von BILD abgeschossen wurden). Jedenfalls ist es nach dreijähriger Lobbyarbeit da: die Manifestation des sogen. Leistungsschutzrechts im Kabinett. Allerdings müssen Bundestag und und Bundesrat noch zustimmen, was derzeit zweifelhaft erscheint. Der Kabinettsbeschluss war laut Koalitionsvertrag notwendig, auch wenn es selbst auf Seiten der Regierungsparteien kritische Stimmen dazu gibt. Man könnte auch vermuten, der Satz “Steht im Koalitionsvertrag” ist eine Umschreibung von “Wir wissen selber, dass das absoluter Blödsinn ist, aber wir haben mehr Angst vor BILD als vor einer ganz großen Koalition von Linken bis Wirtschaftsverbänden”.
Kurz zusammengefasst ist es eine “Lex Google” geworden in dem Sinne, dass der Suchmaschinenbetreiber an die Verlage für seine mit kurzen Textschnipsel angereicherten Ergebnislisten zahlen soll. Denn, so die Argumentation der Verlage, Google verdiene mit diesen Zeilen, die dreisterweise von den Verlagsseiten geklaut werden, Geld durch Werbung. Profitiere also von den Werken anderer, die jetzt nicht mehr leer ausgehen, sondern dafür entlohnt werden wollen. Besonders pikant wird diese Forderung der “Qualitätspresse”, wenn man sich zu Gemüte führt, dass nicht die Urheber, also die Autoren der Texte bezahlt werden sollen, sondern die Verlage. Also diejenigen, die keine eigene geistige Leistung beisteuern, sondern nur die Plattform und wie man meinen könnte, die Richtung bestimmen.
Man muss es sich genüßlich im Munde zergehen lassen, die Verlage wollen Geld dafür, dass Google ihnen Traffic auf die Seiten bringt. Und ihnen damit Werbemöglichkeiten bietet. Die ganze Verlogenheit der Argumentation der deutschen Presseverleger zeigt sich daher darin, dass sie von der Möglichkeit, durch ein paar Zeilen Code auf ihren Internetseiten eine Auflistung in den Suchergebnissen von Google verhindern können, keinen Gebrauch machen. Sie wollen also zwingend “gefunden” werden - und kassieren. Es geht nicht um Journalismus, um Qualität oder Meinungsfreiheit, es geht rein um Kohle. Dazu habe ich heute eine hübsche Karikatur gesehen, die auf zwei Bildchen zeigt, wie ein Mann zuerst wild mit den Armen rudernd ein Taxi ruft und dann, drin sitzend, um Hilfe schreit, weil er sich entführt wähnt.
Ursprünglich wollten die geschäftigen (bitte nicht verwechseln mit geschäftstüchtigen, s.u.) Verlagsstrategen nicht nur Suchmaschinen belangen, sondern auch Blogger und andere Linksammler. Das ist zunächst mal vom Tisch, allerdings so gewohnt unpräzise formuliert, dass die hierzulande besonders gut organisierte Abmahnmafia vermutlich schon parat steht.
Was allerdings anscheinend von den Protagonisten auf Seiten der Verlage, allen voran der sich selbstlos als heroischer Kämpfer für die Sache gebärdende Christoph Keese, Springer Lobbyist und für mich eine der unsäglichsten Figuren in der selbsternannten deutschen Qualitätspresse, nicht berücksichtigt wurde ist, der größte Teil der Meldungen in Print und Web kommt entweder von Agenturen oder wird gegenseitig abgeschrieben. Deshalb sind die Meldungen auch so einheitlich. Daher freue ich mich auf lustiges gegenseitiges Abmahnen bzw. kostenpflichtiges “lizensieren” der Inhalte. Zurück zu Keese, der vermutlich für Geld auch durch brennende Reifen springen würde, er trommelt gegen die angeblich Ungerechtigkeit gegenüber den Verlagen, verschweigt aber das ein oder andere und erstellt eine tolle Rechnung zu den Beträgen, die Google erwirtschaftet und hält dann seine Hand auf um davon zu profitieren. Dann, quasi als Sahnehäubchen, entblödet er sich nicht, ganz Opfer übler amerikanischer Internetmachenschaften, Google dreist mit Konsequenzen zu drohen, sollte sich der Konzern entschliessen, sich dieses Themas auf seine Art und Weise anzunehmen. Zugegeben, das nennt mal wohl Chuzpe, ein privatwirtschaftliches Unternehmen lässt sich ein Gesetz schreiben, dass im wesentlichen ein anderes, zudem ausländisches privatwirtschaftliches Unternehmen zwingen soll sein Geschäftsmodell erstens weiterhin anbieten zu müssen und zweitens an Unternehmen eins dafür zu zahlen. Warum erinnert mich das jetzt an die GEZ?
Google wird sich nicht darauf einlassen, für seine Suchergebnisse an die Verlage irgendetwas zu zahlen, vielleicht sollten sie erwähnen, dass Journalisten für ihre “Qualitätsarbeit” auch gerne mal mittels Google im Web recherchieren, also ihren Job nur aufgrund kostenloser fremder Leistung, der Bereitstellung einer Such-und-Find-Technik, machen können. Vielleicht sollten sie Google an ihren Einnahmen daraus beteiligen? Eine Gebühr für gewerbliche Recherche an den Suchmaschinenanbieter, der die Leistung erbringt? Es ist nicht realistisch, aber Google könnte sich tatsächlich entschließen, die deutschen Verlage aufgrund der Rechtsunsicherheit in der Frage evtl. Lizenzierungen aus seinem Index werfen. Das bedeutet, die Seiten können nicht mehr gefunden werden, sondern Zugriffe müssen direkt erfolgen. Die Ergebnisliste der Eingabe von “faz” würde somit erst mit Eintrag sechs beginnen. Damit würden die Hits auf die Verlagsseiten dramatisch einbrechen, Keese kann noch so tönen, die Werbeeinnahmen brechen weg und nach ein paar Monaten ist der Größenwahn der deutschen Verlagswirtschaft gebrochen. Am Ende wird man sich einigen und ich behaupte, diese Einigung sieht keine Zahlungen von Google an irgendwen vor. Und das ist gut so!
Eigentlich fast unnötig zu erwähnen, dass die wenigen Pseudoargumente für das “Leistungsschutzrecht” vielerorts im Web widerlegt werden. Und zwar von diversen Stellen, die sonst durchaus wenig Gemeinsamkeiten aufweisen. Z.B. hier, hier, hier und auch ganz besonders drastisch hier.
Am Ende noch der Hinweis, Sascha Lobo hat dazu ein paar interessante Aspekte beigesteuert, insbesondere seine fünf Fragen sind wert seinen Beitrag zu lesen.